Schadstoffsanierung von Profis:

Asbestsanierung und Entsorgung nach TRGS 519
KMF-Sanierung und Entsorgung nach TRGS 521
Schadstoffsanierung und Brandschadensanierung nach TRGS 524

Wir übernehmen für Sie als Privat- oder Geschäftskunde den Rückbau und die Entsorgung von asbesthaltigen Produkten ausschließlich durch geschultes Personal und mit allen erforderlichen gesetzlichen Zulassungen nach DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128), TRGS 500, TRGS 519, TRGS 521 und TRGS 524 Anlage 2A bzw. 2B

Unseren Kunden garantieren wir höchste Sicherheit durch umweltgerechte und hochwertige Entsorgungswege sowie den Einsatz modernster Technik.

Unsere Spezialisierung:

  • Asbestdachsanierung -und/oder Fassadensanierung und Entsorgung nach TRGS 519 mit anschließender Dachmontage aus asbestfreien Wellplatten, Sandwichplatten oder Trapezbleche.
    • inkl. Demontage von Unterkonstruktionen (Trag-und Konterlattung)
    • inkl. KMF-Sanierung (alte Mineralwolle, Glaswolle) und Entsorgung nach TRGS 524 oder Styropor Dämmung.
  • Fußbodensanierung – Sanierung von Asbest -oder PAK- belasteten Füßböden
    • Entfernen von Floor-Flex-Platten / Vinyl-Flexplatten
    • Abschleifen von Asbest-oder PAK-haltigen Klebern (Schwarzkleber) an Fußböden (Bodenschleifverfahren BT17.93 – Emissionsarme Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519 / Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund
    • Durchführung mechanischer Raumluftreinigung (Luftreinigungsanlage mit HEPA-Filter H14, Abscheidegrad >99,995% für alle Stäube)
  • Raumsanierung:
    • Demontage von Asbestzement-Abwasserrohre
    • Demontage von Asbestzement-Abluftkanäle / Heizungsluftkanäle
    • Sanierung von Weichasbest
    • Sanierung PCB kontaminierten Fugen
  • Brandschadensanierung nach TRGS 524
  • Koordinierung von Formalitäten und Genehmigungen
  • Fachgerechte Demontage und Verpacken in Big-Bags
  • Organisation einer fachgerechten Entsorgung mit Entsorgungsnachweis
  • Fertigung von Begleit- bzw. Übernahmescheinen

Zertifikat-TRGS519-Anlage-3
Fachkunde Mineralfaser TRGS521

FAQ: Warum gelten für die Entsorgung von Asbest besondere Vorschriften?

Bei Asbest handelt es sich um einen gesundheitsgefährdenden Stoff, der zu Lungenkrebs führen kann. Aus diesem Grund müssen bei der Müllentsorgung gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Dürfen Privatpersonen Asbest entfernen?

Für die Einschätzung spielt es eine entscheidende Rolle, wie der Asbest verarbeitet wurde.

Was droht, wenn Asbest nicht vorschriftsmäßig entsorgt wird?

In diesem Fall kann eine Straftat vorliegen, für die der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

FAQ: Lesen Sie auch: Was ist Asbest? Wie gefährlich ist Asbest?
                     Was ist ASI-Arbeiten?

Wir stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung
Wir übernehmen den Kontakt zu den Behörden und dem BG-Bau
Wir erledigen alle notwendigen Formalitäten